In wenigen Wochen tritt die DSGVO in Kraft und viele Unternehmen fragen sich nun, ob sie auch dann noch immer ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichten müssen. Franziska Weber ist Datenschutz-Expertin bei Spirit Legal und erläutert die Anforderungen auf die Verpflichtungen gemäß der Datenschutzgrundverordnung - kurz und knapp.
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